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+++ Das Dienstwagenprivileg, wonach das dickste Firmenauto, das man auch privat nutzt, steuerlich am meisten profitiert, gilt ab sofort auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes. Das haben die Finanzminister der Länder mit Zustimmung des Bundes rückwirkend fürs Jahr 2012 beschlossen. Unternehmen können ihren Mitarbeitern nun anstelle eines PKW ein Zweirad zur Verfügung stellen. Arbeitnehmer müssten den geldwerten Vorteil des Rades dann mit nur einem Prozentdes Listenpreises monatlich pauschal versteuern, heißt es. Aber selbst wenn der Arbeitgeber nicht mitmacht, können Arbeitnehmer sparen: Man least das Rad über die Firma, und die Leasingrate wird direkt vom eigenen Gehalt abgezogen (vgl. UB 10/10, S. 4 und 14/12, S. 9). Bei dieser sogenannten Gehaltsumwandlung, die es für Autos schon längst gibt, profitiert der Arbeitnehmer von einer niedrigeren Steuer. „Die steuerliche Gleichbehandlung war längst überfällig, um der bisher einseitigen Förderung des Dienstwagens etwas entgegenzusetzen“, sagt VCD-Kaufberater Wasilis von Rauch. Und das Potenzial ist gewaltig. Denn 45 Prozentaller Arbeitswege sind laut Statistischen Bundesamt kürzer als 10 km. Wer auf zwei Rädern unterwegs ist, spart Geld und tut was für die Fitness.
von Tim Bartels
> Weitere Infos sowie eine Kaufberatung für E-Räder finden Sie unter www.e-radkaufen.de
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Weitere Meldungen in der Ausgabe 25-26/2012
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