Anlagengenehmigung Auflagen fürs Recycling
Die Entsorgerverbände laufen Sturm gegen eine geplante Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Sie befürchten schärfere Auflagen als bislang und aufwändige Genehmigungsverfahren auch für kleine Anlagen. Stein des Anstoßes ist ein Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung Regelungen der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz umsetzen will. Darin wird auch die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) geändert.
Diese Änderung stuft „sonstige Abfallbehandlungsanlagen für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle“ neu ein.
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe Nr. 20/14 auf Seite 10.