Ein Jahr Kreislaufwirtschaftsgesetz Geteiltes Echo
Seit einem Jahr ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft. Die Glückwünsche zum Geburtstag fallen sehr unterschiedlich aus. Die privaten Entsorger wiederholen ihre Kritik an den ihrer Meinung nach zu kommunalfreundlichen Regelungen. „Unsere Befürchtungen hinsichtlich gestiegener Rechtsunsicherheit und der weitgehenden Verdrängung der gewerblichen Sammlung sind leider begründet gewesen“, klagt der Bundesverband der Entsorgungswirtschaft (BDE) und hofft, „dass Verordnungen, die in der nächsten Zeit auf Basis des KrWG erlassen werden müssen, den Schwächen des KrWG entgegenwirken“. Zu denen zählt der BDE auch das Fehlen ambitionierter Recyclingquoten und ein klares Bekenntnis zur stofflichen Verwertung.
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe Nr. 12/13 auf Seite 10.