Bonn
4. Oktober 2021 | Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement

BONN – Solarpflicht

Eine Solarpflicht für alle Neubauten hat als erste Stadt in NRW Bonn beschlossen. Sie gilt für alle Vorhaben, bei denen die Stadt städtebauliche Verträge mit Investoren und Eigentümern abschließt, und auch bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen. Werden städtische Grundstücke verkauft , müssen bereits seit dem 1. Januar 2021 PV-Anlagen auf Neubauten errichtet werden. Die Solarpflicht entfällt nur, wenn eine PV-Anlage vor Ort nachweislich unwirtschaftlich wäre. Bislang werden nur 2,1 Prozent des Strombedarfs solar gedeckt.

Bundesstadt Bonn:  www.bonn.de und  www.bonn.de/solardachkataster

Autor: Martin Bopp, aus  UmweltBriefe Oktober 2021