Fischerei, Lärm
Lärmtrauma durch das Verjagen des Kormorans

Der Betrieb einer Schussanlage zur Kormoranvergrämung an einem Fischteich ist dann nicht zulässig, wenn Fußgänger mit einem Geräusch-Spitzenpegel von mehr als 100 db (A) konfrontiert werden. Unter solchen Bedingungen besteht eine Gesundheitsgefährdung, nämlich das Erleiden eines akuten Lärmtraumas.
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe Nr. 08/13 auf Seite 12.
Weitere Meldungen in der Ausgabe 08/2013
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