Neue Straßenverkehrsordnung
Radler nun Fahrzeugfahrer

Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) ist seit April in Kraft. Seitdem müssen Auto- und Radfahrer für Regelverstöße höhere Bußgelder in Kauf nehmen. Fahrradfahrer, die ohne Licht unterwegs sind, zahlen beispielsweise 20 statt bislang 10 Euro. Radeln in der Fußgängerzone kostet nun 15 statt bisher 10 Euro. Gleichgeblieben sind die Sanktionen für das Überfahren einer roten Ampel: 45 Euro sowie ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg werden dafür fällig.
Auch Autofahrer werden härter rangenommen: Wer den Radweg zuparkt, zahlt jetzt 20 statt 15 Euro. Auf Radlerschutzstreifen herrscht nun ein generelles Parkverbot und in Fahrradstraßen schreibt die neue StVO ein Tempolimit von 30 km/h vor.
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe Nr. 08/13 auf Seite 9.
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