Fehmarn
2. Juni 2019 | Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement

FEHMARN – Beltquerung

Gegen den Planfeststellungsbeschluss klagt der NABU vorm BVerwG: Der Verband sieht keinen Bedarf für vier Autospuren und zwei Bahngleise. Damit würde Auto- statt Bahn(güter)verkehr gefördert. Fürs europäische Meeresschutzgebiet Fehmarnbelt seien erhebliche Schäden zu befürchten. Die Planung verstoße gegen EU- und nationales Umweltrecht. Der Nabu schlägt einen eingleisigen bergmännisch gebohrten Bahntunnel vor.

Position des NABU zur Fehmarn-Beltquerung:  www.nabu.de/fehmarnbelt

Autor: Martin Bopp, aus  UmweltBriefe Juni 2019