Grundsteuerreform Bodenwert ohne Gebäude Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer könnte in Deutschland den Weg zu einer reinen Bodensteuer frei machen. Das erhofft sich zumindest der BUND, nachdem die Karlsruher Richter die Grundsteuer Mitte April für verfassungswidrig erklärt hatten. „Die Reform der Grundsteuer ist längst überfällig“, sagt BUND-Vorsitzender Hubert Weiger. Der Gesetzgeber müsse den jetzt erteilten Handlungsauftrag im Sinne der Nachhaltigkeit nutzen. Das Bundesverfassungsgericht sah in der bisherigen Rechtsprechung eine „gravierende und umfassende Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt“. Bis spätestens Ende 2019 muss der Gesetzgeber nun eine Neuregelung treffen.
Für welches Modell werden sich Bund und Länder entscheiden? Den Bodenwert zu besteuern, schlägt die Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ vor.
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe Mai 2018 auf Seite 19.
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