Straßenverkehrsordnung (StVO)
Fahr Rad auf neuen Wegen
Eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in Kraft getreten. Damit will das Bundesverkehrsministerium Sicherheit und Komfort für Fahrradfahrer deutlich erhöhen. „Wichtige Konfliktpunkte zwischen Auto- und Radverkehr“ würden abgebaut und damit der Schutz der Radfahrer verbessert. Werden Sie nämlich als Pedaleur überholt, müssen Autos künftig zwingend einen Mindestabstand von anderthalb Metern innerorts und zwei Meter außerorts einhalten. Die Regel gelte nach der Gesetzesbegründung unabhängig davon, ob Radler auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“, Radfahrstreifen oder geschützten Radstreifen (Protected Bike Lanes) unterwegs sind, teilt der Fahrradclub ADFC mit. An Stellen, die nicht die notwendige Breite haben, ist das Überholen von Radfahrern demnach verboten.
Bloß: Wer will das kontrollieren und ahnden, wenn der PKW dann doch wieder nur in Luftzugnähe am Radler vorbeibraust? Da erscheint es für den Speichenritter sicherer zu sein, wenn er zu zweit ist – und zwar nebeneinander. Denn das Nebeneinanderfahren zweier Radler ist laut der neuen Verordnung nun grundsätzlich erlaubt. Das mache das Radfahren nun attraktiver, meint das baden-württembergische Verkehrsministerium in Stuttgart. Selbstverständlich dürfe man dabei nicht mutwillig den Autoverkehr behindern, heißt es. „Aber so, wie man in Bus, Auto und Fußwegen nebeneinander unterwegs ist, so geht es nun auch auf dem Rad.“
Halteverbot auf Schutzstreifen
Die reformierte Straßenverkehrsordnung versucht nun also den Spagat zwischen Auto und Fahrradverkehr. Für das Parken in zweiter Reihe und auf Geh- und Radwegen sind die Geldbußen deutlich gestiegen. Auf den „Schutzstreifen“, die das Radfahren auf der Fahrbahn begrenzen und mit einem Fahrradsymbol markiert sind, durften Autos bislang nicht parken, jedoch bis zu drei Minuten halten. Dort gilt nun ein generelles Halteverbot.
Nach Schätzungen sind inklusive den Pedelecs mit kleinem elektrischen Motor in Deutschland 73 Millionen Fahrräder unterwegs, fast doppelt so viele wie Autos. Wer wegen der Coronakrise erstmals aufs Rad umsteigt, so der ADFC, „merkt, dass man in kaum einer deutschen Stadt wirklich sicher und komfortabel Radfahren kann“. Da ist noch viel Luft nach oben für den Ausbau der Radwegenetze.
von Tim Bartels
Das ändert sich:
1. Nebeneinanderfahren ist erlaubt. Es ist ausdrücklich gestattet, dass zwei Pedaleure nebeneinander radeln. Dadurch darf man natürlich andere Verkehre nicht behindern. Doch wenn zum Überholen ausreichend Platz ist, stellt das Nebeneinanderfahren keine Behinderung dar. Bislang galt: Fahrräder müssen hintereinander fahren.
2. Mindestüberholabstand. Autofahrer müssen Radelnde mit mindestens anderthalb Metern Abstand überholen – außerorts mit zwei Metern. Das galt zuvor schon durch Gerichtsentscheidungen, jetzt steht es explizit in der StVO. Faktisch bedeutet das ein Überholverbot an jenen Stellen, die nicht die notwendige Breite haben.
3. Grünpfeil für den Radverkehr. Der erlaubt für Radfahrer das Rechtsabbiegen bei roter Ampel – aber erst nachdem angehalten hat. Und: Der schon bekannte Grünpfeil für den Autoverkehr gilt auch für den begleitenden Radweg.
4. Radwege zuparken. Das wird teuer. Das bisherige Bußgeld von 15 bis 30 Euro wird auf 55 bis 100 Euro erhöht. Erstmals gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Auch andere Parkverstöße werden teurer, beispielsweise in zweiter Reihe. Der ADFC hält das Zuparken von Radwegen für ein gefährliches Massenphänomen.
5. Halten auf Schutzstreifen. Das ist verboten. Bisher durften Autos auf der Fahrbahnmarkierung für den Radverkehr, gestrichelte Linie und Fahrradsymbol, maximal drei Minuten halten. Das gilt mit der neuen StVO nun nicht mehr.
6. Gehwegradeln. Das wird für Radfahrer teuer. Das Bußgeld fürs Radfahren auf Gehwegen wird von bisher 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro erhöht.
7. Ohne Schulterblick abbiegen. Wer als Autofahrer beim Abbiegen einen Radfahrer gefährdet, muss mit 140 Euro statt bisher 70 Euro Bußgeld rechnen – und einem Monat Fahrverbot.
8. Tür aufreißen. Wer gedankenlos die Autotür öffnet und damit Radler gefährdet, zahlt 40 statt wie bisher 20 Euro.
9. LKW beim Abbiegen. Nur noch mit Schrittgeschwindigkeit dürfen Laster rechts abbiegen. Schritttempo von 4 bis 7 km/h gibt Zeit, die Lage zu überblicken.
Neue Verkehrszeichen
- Fahrradzone: Größere Bereiche dürfen nach den Regeln für „Fahrradstraßen“ als Fahrradzone eingerichtet werden: Hier haben Radfahrer Vorrang; Autos dürfen höchstens 30 km/h fahren und müssen hinter den Radfahrern zurückbleiben.
- Radschnellwege: werden derzeit in vielen Metropolregionen geplant und gebaut; das sind breite, vom Autoverkehr weitgehend getrennte und idealerweise kreuzungsfreie Radvorrangrouten. Hier geht es zügig und sicher voran.
- Lastenrad: Mit diesem Zusatzzeichen können große Parkplätze oder spezielle Lieferzonen für Transportfahrräder eingerichtet werden.

- Haifischzähne: Hier müssen Autos abbremsen. Diese aufgemalten Dreiecke signalisieren die Vorfahrt des Radwegs. Mit der neuen StVO können sie auch in Deutschland eingesetzt werden.
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