Urteil zu Smart Metern Vorläufig ausgezählt Um die Ausrüstung der Abnahme- und Einspeisestellen mit den nicht ganz billigen Smart Metern wurde lang gerungen, ein Kompromiss zur Einbauverpflichtung hat es gerade noch ins jüngste EEG geschafft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte bereits mehrere Zählermodelle zertifiziert und prompt die Klage eines Unternehmens gegen den Einbau provoziert. Diese Klage obsiegte nun am 4. März vor dem Oberverwaltungsgericht NRW, Münster: Die Zähler erfüllten „geltende Anforderungen zur technischen Zusammenarbeit mit anderen Systemen“ nicht, so das OVG, die Gateways könnten nicht alle Tarifanwendungsfälle (TAF) abbilden. Überdies habe das BSI, indem es technische Richtlinien abgeändert und Zähler freigegeben habe, die dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) nicht genügen, seine Kompetenzen überschritten.
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe April 2021 auf Seite 15.
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