Elektroschrott Neue Regeln fürs Entgiften Die Bundesregierung hat eine Verordnung für die Behandlung von Elektroaltgeräten erlassen. Sie soll regeln, wie beim Recycling von Elektroschrott die Schadstoffe ausgeschleust werden. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Derweil debattiert der Bundestag über die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), mit der die Sammelquoten gesteigert werden sollen.
Die neue Behandlungsverordnung schreibt den Entsorgungsunternehmen deutlicher als bisher vor, welche schadstoffhaltigen Bauteile zu welchem Zeitpunkt des Behandlungsprozesses zu entfernen sind. Elemente wie Batterien, Tonerkartuschen, bestimmte Scheiben von Flachbildschirmen, Leiterplatten sowie Kältemittel müssen nunmehr vor einer mechanischen Zerkleinerung ausgebaut werden.
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe April 2021 auf Seite 13.