Einen Wegweiser für Kommunen zum
E-Mobilitäts- und Carsharinggesetz hat die Energieagentur NRW erstellt. Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) von 2015 gibt den Kommunen die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge zu privilegieren, sie also zum Beispiel von Parkgebühren zu befreien oder auch von Durchfahrverboten auszunehmen. Auch das Carsharinggesetz (CsgG) bietet wichtige Aspekte zur Emissionsreduktion und sollte bei der Umsetzung des EmoG gleich mitberücksichtigt werden.
von Martin Bopp
> Die Broschüre Wegweiser für Kommunen zum Elektromobilitäts- und Carsharinggesetz – Umsetzung in der Praxis, Anwendungsbeispiele und bisherige Erfahrungen (32 S.) steht als PDF unter: https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/energieagentur/wegweiser-fuer-kommunen-zum-elektromobilitaets-und-carsharinggesetz/3097
Weitere Meldungen in der Ausgabe März 2020
 |