Gebäudeenergiegesetz (GEG) Verrisse, kein gutes Haar
Der Entwurf der Bundesregierung für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist einen Schritt weiter. Kurz vor Weihnachten hatte der Bundesrat noch einige Änderungswünsche formuliert, darunter eine Ausweitung des geplanten Betriebsverbots für Ölheizungen auf Heizkessel, die mit fossilen Festbrennstoffen befeuert werden. Ende Januar nun hat der Bundestag den GEG-Entwurf, der den Flickenteppich aus Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz zu einem Gesetz aus einem Guss vereinen soll, in erster Lesung behandelt. (s. auch die UB-Ausgaben Januar, Februar, März und Juni 2019, S.20).
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe März 2020 auf Seite 18.
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