Kreislaufwirtschaftsgesetz Noch kein großer Wurf Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Es will damit nicht nur EU-Vorgaben umsetzen, sondern auch die Abfallvermeidung verbessern und das Recycling verstärken. Das sei ihr nur unzureichend gelungen, sagen unisono Entsorger- und Umweltverbände. Umweltministerin Svenja Schulze betont drei zentrale Maßnahmen des Gesetzes: „Recycelte Produkte bekommen Vorrang in der öffentlichen Beschaffung. Mit der neuen ‚Obhutspflicht‘ hat der Staat in Zukunft erstmals rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren. Wer Einwegprodukte, wie To-go-Becher oder Zigarettenkippen in Verkehr bringt, muss sich an den Reinigungskosten von Parks und Straßen beteiligen.“
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe März 2020 auf Seite 15.