Düngeverordnung Endlich einig gegen Nitrat
Bund, Länder und Vertreter der Koalitionsfraktionen haben sich auf einen Kompromiss beim Düngerecht geeinigt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium soll die besprochenen Verschärfungen in den bestehenden Entwurf der Düngeverordnung einarbeiten, so dass Bundestag und Bundesrat die Novelle bis März abschließend beraten können. Der Kompromiss sieht vor, dass viehintensive und gewerbliche Betriebe bereits von 2018 an eine Hoftorbilanz für Stickstoff und Phosphat erstellen müssen. Alle anderen Betriebe sollen 2023 folgen. Gärreste aus Biogasanlagen werden bei Ackerflächen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze von 170 kg/ha einbezogen. Darüber hinaus werden die Länder verpflichtet, in Gebieten mit hohen Nitratwerten zusätzliche Maßnahmen zu erlassen. Die Sperrzeit, in der kein Düngemittel ausgebracht werden darf, soll verlängert und die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden.
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe März 2017 auf Seite 15.
Weitere Beiträge zum Thema Immissionsschutz in diesem Heft: