Wenn Gebietskörperschaften ihre Aufgaben einem Zweckverband übertragen, dann ist das kein öffentlicher Auftrag, der ausgeschrieben werden müsste. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden (Az. C-51/15) und damit die Organisationsfreiheit der Kommunen wesentlich gestärkt.Um Stellungnahme gebeten hatte den EuGH das Oberlandesgericht Celle. Es verhandelt derzeit eine Klage des Entsorgers Remondis. Dieser wollte die Region Hannover dazu verpflichten, Entsorgungsleistungen öffentlich auszuschreiben, die diese bereits im Jahr 2003 auf den zu diesem Zweck gegründeten Zweckverband Abfallwirtschaft Hannover (aha) übertragen hatte. Der EuGH betonte in seiner Entscheidung, dass die öffentlichen Stellen frei entscheiden könnten, ob sie für die Erfüllung ihrer im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben auf den Markt zurückgreifen oder hiervon absehen wollen.
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe März 2017 auf Seite 14.