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Novellierungen des EEG und KWKG
Aus „100-Tage-Gesetz“ wird Energiesammelgesetz

Das sogenannte Energiesammelgesetz ist zu Jahresbeginn in Kraft getreten. Mitte Dezember hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Änderung des EEG, des KWKG, des EnWG und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ zugestimmt. Es enthält umfassende Neuerungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien, beim Mieterstrom und bei der KWK-Förderung.
Sonderauktionen PV & Wind
Für Windkraft und Photovoltaik (PV) steigen die Ausschreibungsmengen in den kommenden drei Jahren um insgesamt acht Gigawatt (GW): für PV und Wind je ein Gigawatt dieses Jahr über 1,4 GW 2020 auf 1,6 GW 2021. Diese Sonderausschreibungen, die im Koalitionsvertrag vereinbart sind, kommen aber für die Grüne Umweltministerin von Rheinland-Pfalz, Ulrike Höfken, und für den Bundesverband Windenergie (BWE) „zu spät, um 2019 und 2020 noch für zusätzlichen Zubau zu sorgen“. Dafür sind die Planungs- und Genehmigungsfristen einfach zu lang. Auch sei das von Union und SPD beschlossene 65-Prozent-Ziel beim Ökostrom bis 2030 im Gesetz ja gar nicht festgeschrieben worden, kritisiert Höfken.
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe Januar 2019 auf Seite 16.
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