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Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Alles bleibt, wie es war

Mehr dämmen, mehr Erneuerbare, mehr Energie sparen – der aktuell von den Bundesministerien für Bau und für Wirtschaft vorgelegte Entwurf für das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG), das eigentlich bereits in der vergangenen Legislaturperiode hätte verabschiedet werden sollen, bietet wenig Neues. Verschärfte Neubaustandards sind, wie bereits im Koalitionsvertrag festgelegt, jedenfalls nicht vorgesehen. Für öffentliche Gebäude heißt es lediglich, sie sollten aufgrund ihrer „Vorbildfunktion“ entsprechend energieeffizient gebaut werden. Damit drückt sich das neue Recht, das den Flickenteppich aus Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zu einem Gesetz aus einem Guss vereinen soll, um eine konkrete Definition des sogenannten Niedrigstenergie-Standards herum – einen Standard, den die EU-Gebäude-Richtlinie ab 2019 für öffentliche Neubauten und ab 2021 für alle anderen verlangt. Die Mitgliedsstaaten sind gehalten, den Niedrigstenergiestandard mit konkreten Werten oder Effizienzzielen zu definieren.
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe Januar 2019 auf Seite 19.
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