Die Reparatur von Haushaltsgeräten ist oft unmöglich.
Die Reparatur von Haushaltsgeräten ist oft von Herstellerseite nicht gewünscht. Foto: golubovy/AdobeStock
7. Januar 2018 | Bürgerinfo

Reparatur von Haushaltsgeräten

Wenn Föhne, Wasserkocher oder Rasierapparate streiken, ist guter Rat teuer: Denn häufig bekommen Kunden zu hören, dass sich eine Reparatur nicht lohne. Verklebte Gehäuse, fest verbaute Akkus oder überteuerte Ersatzteile verhindern eine Instandsetzung. So wird selbst das Reparieren in Eigenregie unmöglich gemacht, auch weil oft Reparaturanleitungen fehlen.

Umfrage der Verbraucherzentrale zur Reparatur von Geräten

Wie es um die Reparatur-Freundlichkeit von Haushaltsgeräten wirklich bestellt ist, wollte die Verbraucherzentrale NRW genauer wissen. Dazu sollten 31 Hersteller, die 45 Marken repräsentieren, beantworten, ob drei wesentliche Anforderungen erfüllt sind, damit defekte Geräte möglichst leicht wieder instandgesetzt werden können:

  1. Hersteller sollten Reparaturanleitungen nicht nur für freie Werkstätten, sondern auch für alle Verbraucher zugänglich machen.
  2. Ersatzteile müssen außer für eigene Vertragswerkstätten auch für freie Werkstätten und ehrenamtliche Repair-Cafés verfügbar sein. 
  3. Die Gehäuse aller Geräte sollten sich mit handelsüblichem oder gar ohne Werkzeug leicht öffnen lassen. Außen vor bleiben Verklickungen und Verklebungen von Gehäusen sowie der Einsatz von Spezialwerkzeug.

19 Hersteller (26 Marken), die Produkte vom Toaster bis zur Waschmaschine anbieten, gaben Auskunft: darunter bekannte wie Grundig und Philips, aber auch kleinere Marken wie Cloer und Melitta. Die Lidl-Eigenmarke Silvercrest und Oral B von Braun antworteten mit informellem Schreiben. 17 Marken, darunter Samsung und Gorenje, ignorierten die Anfrage.

Ergebnis: Reparatur oft unmöglich

Nur eine Marke, nämlich Cloer, gibt an, alle drei Voraussetzungen zu erfüllen. Toaster, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, sagt der Elektrogerätehersteller, seien leicht zu öffnen; Reparaturanleitungen und Ersatzteile würden an Werkstätten UND Verbraucher ausgegeben. Bei den anderen 25 Marken, schreibt die Verbraucherzentrale NRW, müsse man Abstriche machen. Das gelte vor allem im Fall der Reparaturanleitung. 19 von 26 Marken stellen ihre nur Vertragswerkstätten zur Verfügung. Massive Probleme zeigen sich dabei, das Gehäuse zu öffnen, insbesondere bei Kleingeräten wie Föhnen, Bügeleisen oder Toastern. Nur neun von 19 Kleingerätemarken lassen sich leicht öffnen. Zehn Marken melden, schwierig bis gar nicht zu öffnende Produkte im Sortiment zu haben.

Besonders ärgerte die Verbraucherschützer, dass einige Hersteller einräumen, zum Teil ausschließlich Geräte zu offerieren, die sich nicht öffnen lassen, ohne kaputt zu gehen. „Hier tut sich Grundig negativ hervor.“ Die Firma vertreibe derart hergestellte Geräte aus acht Kategorien, heißt es in der Studie. Und beim Konkurrenten Philips seien davon Föhne, Wasserkocher, Toaster, elektrische Zahnbürsten und Rasierapparate betroffen.

Immerhin: Besser ist der Zugang zu Ersatzteilen geregelt. 18 von 26 Marken liefern sie grundsätzlich auch an freie Werkstätten und Verbraucher. Kaum Probleme gibt es in diesem Punkt bei Großgeräten. Unter den Kleingeräten liefern Grundig und Philips keine Ersatzteile für diejenigen Produkte aus, deren Gehäuse nicht zu öffnen sind. Eine Reparatur ist damit bei diesen Produkten ausgeschlossen. Auch Lidl mit Silvercrest und Oral B von Braun schließen eine Reparatur durch freie Anbieter oder handwerklich begabte Kunden aus. Hilfe leisten kann so allenfalls eine Vertragswerkstatt.

Immer kürzere Lebensdauer

Wie eine Studie für das Umweltbundesamt (UBA) herausfand, ist die Zahl der Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke, die wegen Defekts binnen fünf Jahren ersetzt werden, von 3,5 Prozent im Jahr 2004 auf 8,3 Prozent 2013 gestiegen.

  • 60 Prozent der Fernseher werden nach fünf bis sechs Jahren getauscht – obwohl sie noch funktionieren. Hier ist der Wunsch nach einem besseren Gerät Auslöser für den Neukauf.
  • Eine Umfrage im Rahmen der Studie zeigte, dass ein Drittel der Befragten unzufrieden mit der Lebensdauer der Produkte waren.
  • Weil man es einem Produkt nicht ansieht, schlägt das UBA eine Kennzeichnung vor, die die voraussichtliche Lebensdauer eines Geräts in Nutzungsstunden angibt.

Tipps für Einkauf und Reparatur

  1.  Reparaturanleitung vorhanden? Achten Sie schon beim Kauf darauf, dass die mit angeboten wird. Anleitungen für einfache, ungefährliche Reparaturen oder Wartungsarbeiten sollten immer in der Bedienungsanleitung stehen. Anleitungen finden Sie häufig auch online, beispielsweise auf der der Homepage des Herstellers.
  2. Ersatzteile verfügbar? Reparaturfreundliche Hersteller bieten Ersatzteile für ihre Produkte an. Erkundigen Sie sich beim Händler oder beim Hersteller, ob und wie lange Ersatzteile angeboten werden.
  3. Öffnen von Elektrogeräten möglich? Achten Sie schon beim Kauf darauf, dass sich das Gehäuse öffnen lässt. Im besten Fall ist es nur verschraubt. Dadurch lässt es sich öffnen und verschließen, ohne es zu beschädigen. Das Öffnen wird erschwert, wenn diese mit einer Klick-Verbindung verschlossen sind. Dann lassen sie sich zwar öffnen, aber es besteht die Gefahr, dass dabei Teile brechen. Am schlechtesten zu öffnen sind Elektrogeräte, die ein verklebtes, verschweißtes oder vernietetes Gehäuse haben.
  4. Akku austauschbar? Akkus und sonstige Bauteile, die schnell verschleißen, sollten leicht austauschbar sein.
  5. Reparaturservice? Manche Hersteller bieten einen Reparaturservice an. Ob es den gibt, erfahren Sie in der Bedienungsanleitung oder auf dem Etikett.
  6. Mängel rasch reklamieren. Entpuppt sich die Neuware als fehlerhaft oder funktionsuntüchtig, haben Kunden zwei Jahre nach Kauf einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz. Um dieses Recht nicht zu schmälern, sollten Kunden innerhalb der Gewährleistungsfrist auf eigene Reparaturversuche verzichten.
  7. Teure Überraschungen beim Profi vermeiden. Holen Sie Kostenvoranschläge mehrerer Anbieter ein. In begründeten Fällen kann ein Kostenvoranschlag um 15 bis 20 Prozent überschritten werden.
  8. Reparaturinitiativen um Rat und Tat fragen. Wer sich eine Reparatur in Eigenregie nicht zutraut, kann sich auch an ein Repair-Café wenden. Dort vermitteln Bastler und Fachleute kostenlos und ehrenamtlich Anleitungen zur Selbsthilfe. Besitzer defekter Gegenstände tragen allerdings das Risiko, falls eine Reparatur misslingt oder dadurch ein Schaden verursacht wird.

Leitfaden der Verbraucherzentrale NRW:  Reparierbar oder nicht? Tipps für den Einkauf | MehrWert21

Autor: Tim Bartels, aus:  UmweltBriefe, Januar 2018.