Der Ausbau der Windkraft macht es unvermeidlich: Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) muss novelliert werden. Einen entsprechenden Gesetzsentwurf, der u.a. auch in Landschaftsschutzgebieten Windräder vorsieht, hat das Kabinett im Juni verabschiedet. Der Entwurf legt auch eine Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten fest und definiert für sie Tabu- und Prüfbereiche.
Bundesuweltministerin Steffi Lemke will im Fall der artenschutzrechtlichen Prüfung für den Windanlagenbau bundeseinheitliche Standards setzen. Die Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht und beschleunigt werden. Das Bundesamt für Naturschutz wird zudem Hilfsprogramme für jene Arten entwickeln, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien besonders betroffen sein werden.
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe Juli/August 2022 auf Seite 24.
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