Stromtarif, Festpreis
Irreführende Werbung

Die Werbung für einen Stromtarif mit
dem Begriff „Festpreis“ kann irreführend
sein, wenn der Verbraucher nicht ausreichend
über den erheblichen Anteil der variablen
Preisbestandteile (hier mehr als
40 Prozent) aufgeklärt wird.
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe Nr. 02/12 auf Seite 11.
Weitere Meldungen in der Ausgabe 02/2012
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